AGB und Widerruf

 
 Allgemeine Geschäftsbedingungen Endverbraucher inkl. Widerrufsbelehrung und Haftungsausschluss


1.) Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl für den Versand innerhalb Österreichs wie auch ins Ausland.

Der Vertrag wird nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, welche Vertragsbestandteil werden. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag stehen. Gleichgültig ist, ob ein Vertrag bzw. eine Lieferung Auslandsbezug aufweist.

Sollten die nachfolgenden AGB über eine bestimmte Problematik keine abschließende Regelung festlegen, so ist nachrangig allein das österreichische Recht anwendbar. Dies gilt auch für Verträge / Lieferungen mit Auslandsbezug. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts finden - soweit möglich - keine Anwendung.


2.) Vertragsschluss

Ein Vertrag wird geschlossen, wenn der Kunde das Online-Bestellformular ausfüllt, dieses an eBike-chip.at übermittel und eBike-chip.at dieses Angebot durch Versendung einer Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung annimmt. Fehlt es an einem dieser aufgezählten Schritte, so kommt ein Vertrag nur zustande, wenn sich Kunde und eBike-chip.at hierüber ausdrücklich geeinigt haben. Die Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung kann auch durch Auslieferung der bestellten Ware erfolgen.


3.) Zahlungsbedingungen

a) Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen, die auf der Homepage von eBike-chip.at zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Kunden ersichtlich sind. Sollten sich die Zahlungsbedingungen nach Abgabe des Online – Angebotes durch den Kunden, aber vor Annahmeerklärung durch eBike-chip.at ändern, so gelten im Zweifel die alten Zahlungsbedingungen, sofern zwischen den Parteien keine anderweitige Abrede getroffen worden ist oder getroffen wird.

b) Sämtliche Preise verstehen sich bei Abholung der Ware am Unternehmenssitz von eBike-chip.at. Ein Warenversand erfolgt nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme. Ein Versand per Nachnahme wird nur in Länder der EU durchgeführt. Hinzukommen bei Warenversand Versandkosten – Pauschalen, wie sie auf der Homepage ebenfalls für die verschiedenen Länder angegeben sind, in welche der Versand erfolgen soll.

c) 
Ist der Versand in ein Land nicht angegeben, so ist dieser vorab zu erfragen.


4.) Liefertermin, Verzug, Leistungs- und Nachfrist

a) ebike-chip.at verspricht, die bestellte Ware ab Vertragsschluss schnellstmöglich an den Kunden zu versenden.

b) ebike-chip.at gerät in Verzug, wenn der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine Mahnung ausspricht und dem Kunden vorher oder nachher keine Verlängerung der Lieferfrist mitgeteilt worden ist. ebike-chip.at kann eine Verlängerung der Lieferfrist um ca. zwei Wochen verlangen. Beginn der Fristverlängerung ist der ursprünglich zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermin.

c) Falls der Kunde ebike-chip.at eine Nachfrist zur Leistung setzen möchte, sind im Rahmen des rechtlich Zulässigen Nachfristen ausgeschlossen, die kürzer als zwei Wochen sind.

d) Sollte die Ware für ebike-chip.at nicht verfügbar sein, so kann sich ebike-chip.at von der Erfüllungsverpflichtung lösen. Hierfür verpflichtet sich ebike-chip.at den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.


5.) Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die bestellte Ware im Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware darf der Kunde nur solche Veränderungen (Reparaturen etc.) an der Ware vornehmen, die ihm von ebike-chip.at ausdrücklich erlaubt worden sind. Ausnahmen gelten nur in gesetzlich vorgesehenen Sonderfällen, wenn andernfalls dem Kunden unverhältnismäßige Nachteile entstehen.

b) Sollte die Ware vor vollständiger Bezahlung, aber nach Auslieferung an den Kunden verloren gehen, zerstört oder beschädigt werden, so bleiben hiervon die Ansprüche von cebike-chip.at dem Kunden gegenüber im Rahmen des rechtlich Zulässigen unberührt.

c) Vor vollständiger Bezahlung hat der Kunde gegenüber ebike-chip.at in Bezug auf die Ware alle Pfändungsmaßnahmen und Besitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.


6.)

Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs

a) Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware an die ebike-chip.at | Josef Waidacher e.U., Moosweg 2, A-9800 Spittal/Drau, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Erklärung. Der Verbraucher wird bei Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht belehrt. Der Verbraucher bestätigt durch seine Bestellung, dass er eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an die soeben genannte Adresse. Dieses Widerrufsrecht gilt nur für Bestellungen aus der EU und Versendungen innerhalb der Europäischen Union.

b) Für Bestellungen aus dem sonstigen Ausland und Versendungen ins sonstige Ausland gilt dieses Widerrufsrecht nur, wenn es nicht außerkraft gesetzt werden kann. Soweit eine Außerkraftsetzung möglich ist, wird hiermit das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

c) Die Folgen des Widerrufs erkennt der Verbraucher auch aus seiner Widerrufsbelehrung. Insbesondere hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis die Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hat bzw. noch keine vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Bitte beachten Sie, dass unfreie Sendungen nicht angenommen werden können.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen. Im übrigen gelten folgende Regelungen: 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er ebike-chip.at insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren äußerliche und übliche Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Zur Rücksendung kann auch folgendes Muster-Formular verwendet werden: https://www.ebike-chip.at/retourenformular.pdf

 
7.) Allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz - Haftungsausschluss

a) Dem Kunden ist bei Bestellung bekannt, dass der Einsatz eines Tuning-Moduls oder anderer leistungsverändernder Maßnahmen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und sein getuntes Pedelec nicht im Straßenverkehr benutzt werden darf,

b) Umgebaute Fahrräder dürfen nur auf Privatgelände benutzt werden. Der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist durch Gesetze ausdrücklich untersagt. Der Einbau und Betrieb eines Tuning Moduls erfolgt in Eigenverantwortung; eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, sowie rechtliche Folgen für ebike-chip.at sind in jedem Fall ausgeschlossen.

c) ebike-chip.at übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Fahrzeugbetrieb eines getunten Fahrzeuges ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und/oder ohne Versicherungsschutz entstehen.


8.) Sonstige Haftungsregeln / Mängelgewährleistung / Vertragspflichten

a) Jegliche Haftung von ebike-chip.at wegen Verletzung einer vertraglichen Pflicht ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ebike-chip.at auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als vorhersehbar sind regelmäßig nur solche Schäden anzusehen, die unmittelbar an der gelieferten Ware eintreten.

b) Der Kunde übernimmt den Einbau und die Benutzung des Artikels auf eigenes Risiko. ebike-chip.at hat nur die vertragliche Pflicht, einen Artikel zu liefern, der in der Regel bei Fahrzeugtypen, welche der Kunde in seiner Bestellung angibt, eine Leistungssteigerung bewirken kann. Sofern keine schriftliche abweichende Vereinbarung geschlossen wird, besteht somit zwischen den Parteien die Beschaffenheitsvereinbarung, dass ebike-chip.at nur eine Ware von solcher Beschaffenheit zu liefern hat, die im Regelfall bei dem angegebenen Fahrzeugtyp eine Leistungsveränderung bewirken kann.

Ebike-chip.at kann nämlich aufgrund der Tatsache, dass fast jedes Ebike über besondere technische Eigenheiten oder Defekte verfügt und die individuellen Besonderheiten des Kundenbikes nicht erkennbar sind, keine Haftung dafür übernehmen, dass sich das Tuning-Modul auch im Fahrzeug des Kunden nur positiv auswirkt.

Es ist nicht auszuschließen, dass beispielsweise aufgrund besonderer technischer Voraussetzungen im Kundenfahrrad eine Unverträglichkeit der Technik mit dem Tuningprodukt auftreten kann. Für solche Schäden, die aus dem Einbau des Artikels an anderen Ebiketeilen entstehen, ist ebike-chip.at deshalb von der Haftung befreit. Entsprechendes gilt für solche Schäden, die mittelbar oder unmittelbar aus der Benutzung des Artikels entstehen: Beispielsweise kann durch das Abrufen des erhöhten Leistungspotentials der Ölverbrauch des Fahrzeuges ansteigen.

c) Aus denselben Erwägungen ist ebike-chip.at auch von der Haftung für solche Schäden befreit, die nach Einbau des Artikels an sonstigen Rechtsgütern des Kunden oder von Dritten entstehen. Die Verpflichtungen von ebike-chip.at beschränken sich durch vertragliche Vereinbarung auf Lieferung von Sachen, welche eine Beschaffenheit aufweisen, die regelmäßig bei Fahrzeugen bestimmten Typs eine Leistungsveränderung herbeiführen kann.

d) Sollte sich im Rahmen eines Gewährleistungsbegehrens herausstellen, dass die Ware nicht mangelhaft im oben bezeichneten Sinne gewesen ist, so hat der Kunde die Kosten zu tragen, die sich aus der Sachbearbeitung ergeben. Dazu gehört auch die technische Überprüfung der Ware.

e) Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde Veränderungen an der Ware vornimmt, die nicht im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Einbau und der ordnungsgemäßen Bedienung stehen. Hierzu zählen insbesondere technische Diagnosemaßnahmen und mechanische Einwirkungen auf die Ware. Als nicht ordnungsgemäße Bedienung sind auch solche mechanischen Einwirkungen zu verstehen, die im Rahmen von Motorsportveranstaltungen oder ähnlichen Situationen der Überbeanspruchung auftreten. Möchte der Kunde seinen Artikel hierfür verwenden, so sollte er im eigenen Interesse einen speziellen Artikel erwerben, der eine Beschaffenheit aufweist, die für solche Situationen geeignet ist. Setzt der Kunde seinen Artikel dennoch bei Motorsportveranstaltungen oder ähnlichen Situationen der Überbeanspruchung ein, so kann er keine Gewährleistungsansprüche gegen ebike-chip.at  herleiten, da zwischen den Parteien keine Warenbeschaffenheit vereinbart worden ist, die für solche Einsätze notwendig ist.

f) Im Rahmen des Zumutbaren bleiben technische Änderungen am Produkt vorbehalten. Gleiches gilt für Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Design.


9.) Verlust der Herstellergarantie

Durch den Einbau eines Tuningartikels erlöschen regelmäßig Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das getunte eBike. Hierfür kann der Kunde ebike-chip.at nicht in Regress nehmen.


10.) Haftungsausschluss für fremde Links

Sofern ebike-chip.at auf seinen Internet-Seiten auf andere Seiten im Internet verweist, gilt: ebike-chip.at erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. ebike-chip.at distanziert sich deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter und macht sich deren Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.


11.) Allgemeine Bestimmungen

a) Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrages ist nur das österreichische Recht anwendbar. Dies gilt auch für Verträge mit Auslandsbezug, insbesondere dann, wenn der Kunde die fremdsprachige Ausgabe der Homepage zur Bestellung verwendet hatte.

b) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.